Das Bundesverfassungsgericht hat soeben sein Urteil im vielleicht wichtigsten Prozess, den das höchste deutsche Gericht jemals führen musste, gefällt. Wie nicht anders zu erwarten wurde die Klage der “Euro-Rebellen” um den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen den Euro-Rettungsschirm mit 7 zu 1 Stimmen abgewiesen. Damit erklärt das Bundesverfassungsgericht die Milliardenhilfen für Griechenland und andere verschuldete Eurostaaten für rechtmäßig! Der Tübinger Wirtschaftsprofessor Joachim Starbatty, einer der Kläger, hatte vor dem Urteil verkündet: „Wenn die Richter jetzt den Kopf in den Sand steckten, dann hätten sie vor einer historischen Aufgaben versagt“. JETZT mit Video der Urteilsverkündung und einem Song zur Eurokrise von Aaron Koenig.
Song zur Eurokrise von Aaron Koenig (ab Montag bei iTunes etc. zu kaufen):
http://akivoegwerner.wordpress.com/2011/09/07/aufruf-zur-wahlverweigerung-bei-den-wahlen-in-berlin/